Eine Überweisung von FachärztInnen für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Kinderheilkunde.
Eine Überweisung von AllgemeinmedizinerInnen, anderen FachärztInnen sowie WahlärztInnen muss chefärztlich bewilligt werden.
Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10.