Wahlpsychologin

Ich bin beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung als Wahlpsychologin geführt, das bedeutet, dass meine KlientInnen zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger in der Höhe von ca. 80% des Vertragstarifes berechtigt sind.

 

Voraussetzungen

Eine Überweisung von FachärztInnen für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Kinderheilkunde.

 

Eine Überweisung von AllgemeinmedizinerInnen, anderen FachärztInnen sowie WahlärztInnen muss chefärztlich bewilligt werden.

 

Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10.